Barrierefreiheit im E-Commerce

Aktuelles

Wir machen uns auf den Weg, unsere E-Business-Plattform barrierefrei zu gestalten, um das Shopping-Erlebnis für Ihre Kunden noch komfortabler und für alle Zielgruppen zugänglich zu machen.

Für Menschen mit einer Behinderung ist das Internet oft der einzige Zugang zum gesellschaftlichen Leben. Barrierefreie Webseiten schaffen Selbstständigkeit und Chancengleichheit, indem sie digitale Angebote für alle Menschen nutzbar machen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dabei geht es nicht nur darum, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Das Ziel sollte sein, niemanden auszuschliessen und ein inklusives Einkaufserlebnis zu ermöglichen. Deshalb haben wir uns bei Polynorm bewusst dafür entschieden, dieses wichtige Thema proaktiv anzugehen und nachhaltige Veränderungen zu bewirken.

Roger Meier
Unsere eigene Webseite sowie unsere E-Business Plattform erfüllen die Anforderungen des EAA zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vollständig.
Dennoch werden bereits heute viele Aspekte gemäss den Vorgaben der WCAG 2.1 abgedeckt.
Das Thema liegt uns sehr am Herzen. Deshalb haben wir uns auf den Weg gemacht, um die noch offenen Punkte in den kommenden Monaten gezielt anzugehen.
Roger Meier
CEO, Polynorm Software AG

Barrierefrei im E-Commerce

Worauf kommt es bei barrierefreien Onlineshops an und welche Aspekte müssen beachtet werden?
Mit diesen Fragen haben wir uns in einem sehr interessanten und lehrreichen Workshop mit der Schweizerischen Stiftung für behindertengerechte Technologienutzung "Zugang für alle" beschäftigt. In diesem Artikel teilen wir unsere Erkenntnisse und geben einen Einblick in die schrittweise Umsetzung der Massnahmen in unserer E-Business-Plattform.

Dem Bundesamt für Statistik (BFS) zufolge leben in der Schweiz rund 1,7 Millionen Menschen mit Behinderung. Das entspricht 22% der Gesamtbevölkerung. Besonders betroffen sind Menschen über 65 Jahren. Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutung von Barrierefreiheit im digitalen Raum. Menschen mit Behinderungen lassen sich jedoch nicht zu einer homogenen Gruppe zusammenfassen. Ihre Bedürfnisse variieren je nach Art der Einschränkung, beispielsweise Sehbehinderung, motorische Einschränkungen oder kognitive Beeinträchtigungen. Barrierefreie digitale Inhalte sind daher nicht nur für Menschen mit einer Behinderung, sondern auch für ältere Menschen und Personen mit temporären Einschränkungen, beispielsweise nach einer Verletzung, wichtig. 

Rechtliche Rahmenbedingungen in der Schweiz

Die Schweizer Bundesverfassung garantiert ein allgemeines Diskriminierungsverbot, welches Menschen mit Behinderungen einschliesst.

Seit 2004 verfolgt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) das Ziel, Benachteiligungen zu verhindern und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Für Bund, Kantone und Gemeinden bestehen mit den Accesibility-Standard eCH-0059 klare Rahmenbedingungen für barrierefreie digitale Angebote.

Für Websites, mobile Apps und elektronische Dokumente gelten die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines), welche gewährleisten, dass Inhalte für alle Menschen zugänglich gemacht werden. Um die Zugänglichkeit weiter zu erhöhen, wird zudem die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache sowie in Form von Gebärdensprache-Videos für zentrale Lebensbereiche gefordert.

Der European Accessibility Act (EAA), der auf der UN-Behindertenrechtskonvention basiert, gilt seit Juni 2025 für alle Anbieter von bestimmten Produkten und Dienstleistungen innerhalb der EU. Die Schweiz orientiert sich am EAA und die entsprechende gesetzliche Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit wird voraussichtlich ab Januar 2027 in Kraft treten.

 

 

WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines)

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 bieten den Rahmen, um Webseiten und Onlineshops so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen.

Im Folgenden werden die zentralen Anforderungen für eine barrierefreie Gestaltung in Bezug auf visuelle Aspekte, Tastaturbedienbarkeit, semantische Struktur sowie Grafiken und Videos erläutert.

Visuelle Anforderungen

  • Kontraste: Es ist wichtig auf ausreichend Kontrast zwischen Hintergrund- und Schriftfarbe zu achten.
  • Formen: Damit unterschiedliche Objekte besser unterschieden werden können, sollten verschiedene Formen genutzt werden.
  • Hochkontrastmodus: Für Nutzende mit einer Sehbehinderung sollte die entsprechende Darstellung unterstützt werden.
Barrierefreier Onlineshop: Achten Sie auf ausreichenden Konstrast.
schlechtes Beispiel mit zu wenig Kontrast.

Semantische Struktur

  • HTML-Struktur: Nutzen Sie eine klare HTML-Struktur (Überschriften, Listen), die von Screenreadern erkannt werden kann.

Tastaturbedienbarkeit

  • Tastatur: Stellen Sie sicher, dass alle interaktiven Elemente auch mit der Tastatur bedienbar sind.
  • Tastaturfokus: Der Tastaturfokus sollte immer sichtbar sein und die Fokus-Reihenfolge sollte sinnvoll sein.
  • Sprunglink: Es sollten Sprunglinks zum Inhalt eingebaut werden, die mit der Tastatur erreichbar sind.
Onlineshop barrierefrei: Stellen Sie sicher, dass alle interaktiven Elemente auch mit der Tastatur bedienbar sind.
gutes Beispiel: Elemente sind mit der Tastatur bedienbar. Es kann per Tastatur zum Hauptinhalt gesprungen werden.

Grafiken

  • Alternativtexte: Bilder müssen einen aussagekräftigen Alternativtext haben, welcher beschreibt, was auf dem Bild zu sehen ist. Als Faustregel gilt maximal 75–100 Zeichen bzw. ein bis zwei kurze Sätze. 
  • Dekorative Bilder: Diese sollten als leer markiert sein (kein Alt-Text/alt=""), um Screenreader nicht zu überlasten.
Beispiel für Alt-Texte in Bildern
schlechtes Beispiel für einen aussagekräftigen Alt-Text, da das Bild einen dekorativen Charakter hat.

Videos

  • Untertitel und Transkripte für Videos.
  • Audiodeskriptionen für sehbehinderte Nutzer.
  • Video-Steuerung per Tastatur ermöglichen.

Empfehlungen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit

  • Holen Sie Nutzerfeedback ein von Menschen mit Behinderungen.
  • Bieten Sie alternative Kommunikationswege an, falls bestimmte Inhalte noch nicht barrierefrei sein sollten.
  • Schulen Sie Ihr Team in Bezug auf WCAG 2.1.

Durch die barrierefreie Gestaltung unserer E-Business-Plattform schaffen wir ein inklusives Einkaufserlebnis für Ihre Kunden, das nicht nur den rechtlichen Anforderungen entspricht, sondern auch eine breitere Zielgruppe anspricht und das Nutzererlebnis für alle verbessert. 

Auch wenn wir noch am Anfang stehen, wir bleiben dran und halten Sie über unsere Fortschritte auf dem Laufenden.

Website Accessibility Anforderungen auf einen Blick.
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