Damit Software als „swiss made“ gelten darf, müssen drei zentrale Kriterien erfüllt sein. Erstens muss der Schweizer Wertanteil an den gesamten Herstellungskosten mindestens 60 Prozent betragen.
Zudem muss der entscheidende Teil des Fertigungsprozesses in der Schweiz erfolgen. Das Unternehmen seinen Sitz in der Schweiz haben und im dortigen Handelsregister eingetragen sein.
Für Dienstleistungen gilt ausserdem: Der Geschäftssitz und der Ort der tatsächlichen Verwaltung müssen sich in der Schweiz befinden und die Dienstleistung wird von der Schweiz aus erbracht.