Nachdem alle Geschäftsfälle des Geschäftsjahres verbucht worden sind, müssen diese auch für die Revision verfügbar gemacht werden. Bei Unternehmen, die der eingeschränkten Revision unterstellt sind, hat die Revisionsstelle gemäss OR Art. 729a Abs. 2 u.a. die Aufgaben, sich bei der Prüfung auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen zu beschränken.
Als Unternehmen stellt sich die Frage: „Lässt sich der Prüfaufwand vielleicht reduzieren, indem wir Daten zur Verfügung stellen, die viel leichter zu prüfen sind?“. Hunderte oder tausende Blatt Papier in Bundesordnern bereitzustellen, die dann stichprobenartig geprüft werden, ist eine Möglichkeit. Oder Sie können ein Excel-File mit sämtlichen Buchungen des Jahres generieren.
Selbstverständlich muss Ihr ERP immer die Kontoauszüge in pdf-Format ausgeben können, und diese müssen für die Revision zugänglich sein. Dies nur schon wegen den gesetzlichen Bestimmungen. Die Bereitstellung aller Buchungen eines Geschäftsjahres in einer Excel-Datei ist ein Zusatz. Die ersten unserer Kunden haben bereits begonnen, diese der Revision anzubieten – mit positivem Feedback.